Allgemeine Vertragsbedingungen

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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR FORMATE DER CAMPUS FOUNDERS

Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Vertragsschluss bei Formaten mit Bewerbungsverfahren
4. Durchführung des Formats, Erfüllungsort und online-Tools
5. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
6. Leistungsumfang, Arbeitsmaterialien / Anreise / Mobilität / Verpflegung / Beherbergung
7. Arbeitsmaterial und Urheberrecht
8. Sachmittel
9. Eigenwerbung Teilnehmer
10. Aufnahmen und Bildrechte
11. Veröffentlichung Arbeitsergebnisse durch Campus Founders
12. Fortentwicklung und Auswertung der Arbeitsergebnisse
13. Haftung, Störung des Betriebs, Aufsichtspflicht, Ausschluss von Ansprüchen
14. Gesundheits-, Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen
15. Rücktritt, Kündigung und Widerruf
16. Preise, Zahlungsarten, Fälligkeit
17. Geheimhaltung
18. Datenschutz und Datenverarbeitung
19. Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand, Online-Streitbeilegung

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die gesamte
Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin (ggf. vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter) (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) und der Campus Founders gGmbH (im Folgenden „Campus Founders“ genannt) beim Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Format der Campus Founders.
(2) Campus Founders wird dabei nach den Grundsätzen einer gemeinnützigen Einrichtung zur Aus- und
Fortbildung auf dem Gebiet des unternehmerischen Denkens und Handelns tätig.
(3) Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen aller Geschlechter.
(4) Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Campus Founders stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
(5) Sofern zwischen dem Teilnehmer und Campus Founders im Einzelnen individuelle Vereinbarungen
getroffen wurden, sind diese vorrangig gegenüber den allgemeinen Vertragsbedingungen für Formate
der Campus Founders.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne
eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese in den allgemeinen
Vertragsbedingungen für Formate der Campus Founders nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Teilnehmers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform Im Sinne des § 126b
BGB in seiner jeweils geltenden Fassung (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden
bleiben unberührt.
(2) Jegliche Darstellung der Formate auf der Webseite von Campus Founders ist kein verbindliches
Angebot der Campus Founders auf Abschluss eines Vertrages.
(3) Meldet sich der Teilnehmer online auf der Buchungsplattform zur Teilnahme an einem Format an,
erhält er hierüber eine Zusage, sofern für das Format noch Teilnehmerplätze vergeben werden können.

3. Vertragsschluss bei Formaten mit Bewerbungsverfahren
(1) Der Teilnehmer registriert sich auf der Online-Bewerberplattform unter Annahme der AGB und Bestätigung zur Datenschutzinformation. Die Bewerbung erfolgt durch das Ausfüllen der erforderlichen
Datenfelder durch den Teilnehmer und das anschließende Absenden der Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist. Die Bewerbung ist lediglich eine Interessensbekundung des Teilnehmers und kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages.
(2) Der Bewerber erhält unverzüglich nach Absenden der Bewerbung auf elektronischem Weg eine
automatisierte Eingangsbestätigung.
(3) Campus Founders führt eine Bewerberauswahl durch. Der ausgewählte Teilnehmer erhält eine Zusage. Die Zusage durch Campus Founders stellt noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines
Teilnahmevertrags dar, sondern lediglich die Aufforderung zum Angebot. Nicht erfolgreiche Bewerber
erhalten eine Absage. Die Zu- oder Absage erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der
Bewerbungsfrist.
(4) Der erfolgreiche Teilnehmer wird aufgefordert, unverzüglich vertragsrelevante Informationen zu ergänzen und die vollständigen Vertragsunterlagen an Campus Founders zu übermitteln. Die Übermittlung hat innerhalb von einer Woche nach der Zusage zu erfolgen und stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Ein wirksames Vertragsangebot setzt außerdem die Zustimmung zu den AGB
und der Hausordnung voraus. Falls der erfolgreiche Teilnehmer noch nicht volljährig ist, werden dessen
gesetzliche Vertreter zusätzlich aufgefordert, vertragsrelevante Informationen zu ergänzen. Wegen der
Minderjährigkeit des Teilnehmers erteilen die gesetzlichen Vertreter eine Einwilligung gem. § 107 BGB.
(5) Nimmt Campus Founders das Angebot des erfolgreichen Teilnehmers an, kommt der Teilnahmevertrag zustande. Die Annahme erfolgt, wenn die Vertragsunterlagen vollständig übermittelt wurden und
sonst keine Umstände vorliegen, die erst jetzt bekannt werden und für den Vertragsschluss wesentlich
sind. Die Annahme erfolgt nach Prüfung der übermittelten Vertragsunterlagen, spätestens nach 2 Wochen.
(6) Für im ersten Durchgang nicht erfolgreiche Bewerber besteht die Möglichkeit im Nachrückverfahren
eine Zusage zu erhalten. Erfolgt diese Zusage, gilt entsprechend das Prozedere gemäß Absatz 4 und

4. Durchführung des Formats, Erfüllungsort und online-Tools
(1) Dozenten, Termine und Ort und Ablauf des Formats werden von Campus Founders nach Ermessen
festgelegt.
(2) Erfüllungsort für das von Campus Founders durchgeführte Format ist der von Campus Founders
ausgewählte Ort der Durchführung des Formats. Die Angabe des Ortes des Formats in der konkreten
Leistungsbeschreibung des Formats bedeutet, dass üblicherweise die einzelnen Formate an diesem
Ort stattfinden. Campus Founders ist berechtigt, einzelne Events des Formats oder das gesamt Format
aufgrund dozentischer, räumlicher oder sonstiger wichtiger Notwendigkeiten an einen anderen Ort in
zumutbarer Entfernung zu verlagern oder fernmündlich mittels Einsatz digitaler Medien abzuhalten, sofern die Teilnehmer davon frühzeitig, mindestens aber 24h vor Beginn des Formats, in Kenntnis gesetzt
werden. Für Schäden, die dem Teilnehmer durch eine Absage oder Verlegung seitens Campus Founders entstehen, kommt Campus Founders nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der
Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.
(3) Durch Abschluss des Vertrags über die Teilnahme an einem Format erhält der Teilnehmer nach
Maßgabe dieser Regelungen Zutritt zu den Räumlichkeiten der Campus Founders und ist berechtigt,
diese im Rahmen des Formats zu nutzen. Sofern dem Teilnehmer im Rahmen des jeweiligen Formats
weitergehenden Befugnisse zustehen, sind diese in der konkreten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Formats enthalten.
(4) Der Teilnehmer ist berechtigt je nach Kapazität an unterschiedlichen Events des Formats mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung zu unterschiedlichen Themengebieten teilzunehmen. Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Event im Rahmen des Formats besteht nicht.
Der Umfang der innerhalb eines Formats angebotenen Events kann der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Formats entnommen werden.
(5) Formate oder Teile davon können auch online durchgeführt werden. Für die virtuelle Durchführung
eines Formats (Video-Call) nutzt Campus Founders gängige Videokonferenztools. Campus Founders
setzt außerdem für die interaktive Zusammenarbeit der Teilnehmenden ein virtuelles webbasiertes Whiteboard und andere webbasierte Anwendungen ein (nachfolgend insgesamt online-Tools genannt).
Campus Founders wählt diese online-Tools insbesondere nach den Gesichtspunkten der Usability und
des Datenschutzes aus. Der Teilnehmer ist verpflichtet die notwendigen technischen Vorkehrungen zu
treffen, um diese online-Tools zu nutzen. Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung dieser
Dienste finden sich in der Datenschutzinformation, abrufbar unter www.campusfounders.de. Campus
Founders ist berechtigt, weitere online-Tools bei Bedarf einzusetzen. Campus Founders ist ebenfalls
berechtigt, bestehende online-Tools auszutauschen, wenn dadurch die Usability und/oder das Datenschutzniveau verbessert wird.
(6) Campus Founders ist berechtigt, bei eingesetzten online-Tools eine anonymisierte und/oder pseudonymisierte Datenverarbeitung zur Analyse des Teilnehmeraktivitäten durchzuführen, um die Lehrund Lerninhalte sowie die Nutzung der Formate oder Lernplattform zu verbessern. Hierzu erteilt der
Teilnehmer seine Zustimmung. Weitergehende Informationen finden sich in der Datenschutzinformation
unter www.campusfounders.de.
(7) Campus Founders ist nicht zur Datensicherung verpflichtet und übernimmt keine Haftung von verlorenen gegangen Daten oder für die störungsfreie Funktionsfähigkeit der eingesetzten online-Tools. Es
obliegt den Teilnehmenden selbst für ausreichende Sicherung ihrer Arbeitsergebnisse zu sorgen.

5. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
(1) Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es insbesondere erforderlich, dass
der Teilnehmer Campus Founders Änderungen seines Namens und seiner Kontaktdaten unverzüglich
mitteilt. Sofern nicht anders vereinbart ist es zur ordnungsgemäßen und zeitnahen Abwicklung aller mit
dem Format zusammenhängenden Formalitäten erforderlich, dass der Teilnehmer Campus Founders
eine E-Mail-Adresse angibt und diese regelmäßig überprüft. Terminpläne, Änderungen, Hinweise und
wichtige Informationen werden dem Teilnehmer in der Regel per E-Mail zur Verfügung gestellt. Eine
andere Kommunikationsform ist möglich, z. B. per Chat, wenn der Teilnehmer dieser Kommunikationsform zugestimmt hat.
(2) Die E-Mail-Kommunikation kann unverschlüsselt erfolgen. Der Teilnehmer hat Sorge zu tragen, dass
die E-Mail-Adresse vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt ist.
(3) Der Teilnehmer hat Bescheinigungen und sonstige Mitteilungen von Campus Founders auf ihre
Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
(4) Dem Teilnehmer obliegt die Einhaltung der Haus- und Nutzungsordnung der Campus Founders.
Minderjährige Teilnehmer werden von ihren Erziehungsberechtigten diesbezüglich in Kenntnis gesetzt.
(5) Sofern der Teilnehmer unentschuldigt von einem Format, oder einzelnen Events eines Formats fernbleibt, behält sich Campus Founders das Recht vor, bereits entrichtete Entgelte des Teilnehmers einzubehalten bzw. ein noch ausstehendes Entgelt einzufordern. Bei wiederholtem unentschuldigten Fernbleiben des Teilnehmers von einem Format oder eines Events, ist Campus Founders zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(6) Sofern minderjährige Teilnehmer einzelnen Events eines Formats fernbleiben, werden deren gesetzliche Vertreter informiert. Soll ein Teilnehmer während des Formats von seinem gesetzlichen Vertreter abgeholt werden, so hat er dies Campus Founders vorab mitzuteilen.
(7) Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, Waffen etc. sowie das Mitbringen und der Konsum
bewusstseinserweiternder Substanzen und Alkohol sind verboten und führen zum sofortigen Ausschluss von dem jeweiligen Format. Bei minderjährigen Teilnehmern wird der gesetzliche Vertreter davon in Kenntnis gesetzt.

6. Leistungsumfang, Arbeitsmaterialien / Anreise / Mobilität / Verpflegung / Beherbergung
(1) Die Leistung umfasst, soweit nicht anderweitig vereinbart, die Teilnahme an dem Format sowie die
Arbeitsmaterialien.
(2) Die Kosten für die Anreise sowie die Kosten beziehungsweise die Zurverfügungstellung von Mobilität, Verpflegung und Beherbergung sind, soweit nicht anderweitig vereinbart, nicht im Leistungsumfang
enthalten. Sofern in der Leistungsbeschreibung des konkreten Formats aufgeführt, wird sich Campus
Founders um die Organisation von Mobilität, Verpflegung und Beherbergung bemühen. Ein Rechtsanspruch auf gemeinsame Unterbringung der Teilnehmer besteht nicht.
(3) Sofern eine Freizeitveranstaltung von dem jeweiligen Format umfasst sein sollte, ist diese nicht
Hauptbestandteil des Formats. Freizeitveranstaltungen werden in jedem Fall durch den jeweiligen Anbieter gegenüber dem Teilnehmer erbracht. Ein Vertragsverhältnis bezüglich der Leistungserbringung
kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Freizeitveranstalter und nicht zwischen dem
Teilnehmer und Campus Founders zustande. Teilnehmer können an Freizeitveranstaltungen in diesem
Fall je nach Kapazität teilnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung von Freizeitveranstaltungen
und der Möglichkeit der Teilnahme besteht für den Teilnehmer gegenüber Campus Founders nicht.
Campus Founders haftet nicht für Dritte als Freizeitveranstalter. Sofern Freizeitveranstaltungen unter
Betreuung und Aufsicht der Campus Founders Coaches durchgeführt werden, ist deren Anweisungen
Folge zu leisten.

7. Arbeitsmaterial und Urheberrecht
(1) Das dem Teilnehmer von Campus Founders im Rahmen des Formats in jeglicher Form zur Verfügung gestellte Arbeitsmaterial – ob urheberrechtlich geschützt oder nicht – ist ausschließlich zum Zweck
der Teilnahme an dem Format und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Jedwede darüber hinaus
gehende Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte ist untersagt und bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Campus Founders.
(2) Verstößt der Teilnehmer gegen dieses Gebot, ist er für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung
einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet. Campus Founders setzt die Vertragsstrafe nach Billigkeitsgesichtspunkten fest. Im Streitfall kann die Höhe der festgesetzten Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit vor dem zuständigen Gericht überprüft werden.

8. Sachmittel
(1) Für den Fall, dass Partnerunternehmen den Teilnehmenden Sachmittel (z. B. Kamera, Beamer) zur
Verfügung stellen, weist Campus Founders darauf hin, dass das vertragliche Leihverhältnis ausschließlich zwischen dem Partnerunternehmen und den Teilnehmern besteht. Gemäß dem Leihvertrag sind
die Leihgaben sorgsam zu behandeln und zu verwahren und fristgerecht zurückzugeben. Campus
Founders ist nicht für den Umgang mit den Leihgaben oder etwaige daraus resultierende Schäden an
den Leihgaben verantwortlich. Die Verwahrung der Leihgaben erfolgt ebenfalls in Verantwortung der
Leihnehmer.
(2) Sofern Campus Founders gemäß gesonderter Vereinbarung den Teilnehmenden gestattet, etwaige
Sachmittel in den Räumen (z. B. Schließfächer) von Campus Founders zu verwahren, übernimmt Campus Founders keine Gewähr für Verlust oder Beschädigung während der Verwahrdauer, außer Campus
Founders handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

9. Eigenwerbung Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer ist zu Zwecken seiner Eigenwerbung berechtigt in beschreibender Weise auf seine
Teilnahme am Format in seinen social-media-Kanälen sowie auf seiner Website hinzuweisen. Das beinhaltet beschreibende Angaben zum Titel des Formats sowie die Nennung der Campus Founders
gGmbH und ggfs. beteiligter Unternehmenspartner.
(2) Darüber hinaus gehende Angaben wie z. B. Wiedergabe des Logos von Campus Founders oder des
ggfs. beteiligten Unternehmenspartners bedürfen stets der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen
Zustimmung.
(3) Der Teilnehmer wird stets das Geheimhaltungsinteresse etwaiger Partnerunternehmen beachten.

10. Aufnahmen und Bildrechte
(1) Campus Founders ist berechtigt, von den Arbeitsschritten, Skizzen, Visualisierungen und textlichen
Darstellungen (nachfolgend insgesamt Unterlagen) Screenshots und andere Kopien sowie vom Teilnehmer im Rahmen seiner Teilnahme am Format Bild-, Ton- und Videoaufnahmen (nachfolgend insgesamt Aufnahmen genannt) anzufertigen.
(2) Campus Founders ist berechtigt, die Unterlagen und Aufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsund Pressearbeit sowie zu Werbezwecken – zur Bewerbung von diesem oder anderen ähnlichen Formaten – online wie offline, zeitlich und räumlich zu nutzen. Campus Founders ist dabei insb. berechtigt,
die Unterlagen und Aufnahmen – ganz oder ausschnittsweise – in folgenden Medien zu vervielfältigen,
zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben:
– Auf den Websites von Campus Founders
– In den Social media Kanäle von Campus Founders
– Im Rahmen von Pressemitteilungen,
– zur Bebilderung von Vorträgen und Tätigkeitsberichten,
– auf Flyern, in Katalogen, auf Einladungskarten und Eintrittskarten sowie auf Plakaten und in
Werbeanzeigen
– auf Online-Plattformen, auf denen Campus Founders präsent ist
– für Wettbewerbsteilnahmen
– im Rahmen von Dokumentationen, Tätigkeits- oder Projektberichten
– zur Aufnahme in einer (Bild)Datenbank, auf Datenträgern und digitalen Medien
(3) Eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht.
(4) Campus Founders ist zur Bearbeitung und dem Retuschieren der Aufnahmen berechtigt, soweit
hierdurch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Teilnehmers nicht verletzt wird.
(5) Der Teilnehmer verzichtet auf seine Namensnennung, ist jedoch mit der Nennung des Namens in
Verbindung mit den Unterlagen oder Aufnahmen einverstanden.
(6) Campus Founders wird die Rechte ohne Zustimmung des Teilnehmers nicht unterlizenzieren oder
anderweitig übertragen. Campus Founders ist jedoch berechtigt im Rahmen des Vertragszwecks Nutzungsrechte an Dritte einzuräumen. Insbesondere ist Campus Founders zur Weitergabe der Aufnahmen an die Partnerunternehmen eines Formats berechtigt. Diese Partnerunternehmen sind ihrerseits
in gleichem Umfang wie Campus Founders zur Nutzung der Unterlagen und Aufnahmen berechtigt,
sofern diese Nutzung im Kontext zum Format steht, an welchem das Partnerunternehmen beteiligt war.
(7) Die Nutzung der Aufnahmen erfolgt entgeltfrei.

11. Veröffentlichung Arbeitsergebnisse durch Campus Founders
Campus Founders ist berechtigt, bei Formaten mit Arbeitsergebnissen diese sowie die Prozessschritte
zu dokumentieren, in Bild oder Bewegtbild aufzuzeichnen und in Print- oder Onlinemedien – ganz oder
in Teilen – zu veröffentlichen. Das beinhaltet auch die namentliche Nennung des Teilnehmers sowie die
Anfertigung und Nutzung von Bild- und Bewegtbildaufnahmen mit und ohne Ton. Eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht.

12. Fortentwicklung und Auswertung der Arbeitsergebnisse
Bei Formaten, in denen Teilnehmer allein oder mit anderen gemeinsam Arbeitsergebnisse schaffen,
gilt Folgendes:
(1) Freie Verwendung Ideen und Konzepte
i. Jeder Teilnehmer ist zur freien Verwendung der im Rahmen des Formats von ihm allein oder
in einer Gruppe mit anderen Teilnehmern entwickelten Ideen und Konzepte berechtigt.
ii. Davon ausgenommen sind die mit anderen Teilnehmenden erarbeiteten Visualisierungen
und textlichen Darstellungen der Ideen und Konzepte (insgesamt Unterlagen genannt). Eine
Verwendung dieser Unterlagen ist nur mit Zustimmung aller Mitwirkenden zulässig. Diese darf
jedoch nicht wider Treu und Glauben verweigert werden.
iii. Die Geheimhaltungsinteressen etwaiger Partnerunternehmen sind stets zu beachten und
können gegebenenfalls eine Veröffentlichung von Ideen, Konzepten oder Unterlagen einschränken oder ausschließen.
(2) Verwertung Arbeitsergebnisse
i. Sofern der Teilnehmer im Rahmen der Aufgabenstellung eines Formats zusammen mit anderen Arbeitsergebnisse (z. B. Prototypen, Software) entwickelt und geschaffen hat, ist jeder
Teilnehmer zur freien Fortentwicklung und Auswertung des Arbeitsergebnisses nur dann berechtigt, wenn alle am Arbeitsergebnis mitwirkenden Teilnehmer hierzu ihre Zustimmung (per
Mail oder schriftlich) erteilt haben.
ii. Hat der Teilnehmer allein ein Arbeitsergebnis entwickelt, ist er frei in der Fortentwicklung
und Auswertung.
iii. Sollte das Arbeitsergebnis unmittelbar oder mittelbar aufgrund vertraulicher Informationen
des Partnerunternehmens erarbeitet worden sein, gilt Folgendes: Die Nutzung dieser Arbeitsergebnisse im Zusammenhang mit einem direkten Konkurrenten oder einem Zulieferer des Konkurrenten, der nicht zugleich Zulieferer des Partnerunternehmens ist, ist, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Partnerunternehmens, untersagt.
(3) Registerschutzrechte
i. Ist ein von mehreren Teilnehmern gemeinsam entwickeltes oder geschaffenes Arbeitsergebnis registerschutzfähig (Marke, Design, Gebrauchsmuster, Patent), kann ein Registerschutzrecht nur mit Zustimmung aller am Arbeitsergebnis mitwirkenden Teilnehmer angemeldet werden. Bei Zweifeln über den Anteil der Mitwirkung, sind alle mitwirkenden Teilnehmer zu gleichen Teilen am Arbeitsergebnis beteiligt gewesen, außer es wird ein anderer Anteil nachgewiesen.
ii. Hat der Teilnehmer allein ein Arbeitsergebnis entwickelt, ist er frei in der Schutzrechtsanmeldung.
(4) Erklärung zur Auswertung durch Partnerunternehmen
i. Wurde das Arbeitsergebnis in einem Format in Kooperation mit einem Partnerunternehmen
entwickelt und geschaffen, erklärt jeder Teilnehmer gegenüber dem Partnerunternehmen, ob
dieses seinerseits das Arbeitsergebnis exklusiv fortentwickeln und/oder auswerten kann.
Hierzu bedarf es der Zustimmung aller Mitwirkenden.
ii. Die Erklärung kann einzeln oder gemeinsam mit den anderen Teilnehmern erfolgen.
iii. Die Zustimmungserklärung hat schriftlich oder in Textform, spätestens innerhalb von 2 Wochen auf Anfrage des Partnerunternehmens zu erfolgen oder spätestens ein Jahr nach Beendigung des Formats.
iiii. Erklärt sich der Teilnehmer nicht, gilt sein Schweigen als Ablehnung.
(5) Auswertung durch Partnerunternehmen
i. Wird die Zustimmung aller Mitwirkenden an das Partnerunternehmen erteilt, erhält das Unternehmen ein exklusives unbeschränktes Recht zur Fortentwicklung und Auswertung des Arbeitsergebnisses und ist zur Schutzrechtsanmeldung berechtigt.
ii. Es steht den Teilnehmern frei, mit dem Partnerunternehmen einen weitergehenden Verwertungsvertrag über die Fortentwicklung und Auswertung des Arbeitsergebnisses zu schließen.
(6) Anbieten der Arbeitsergebnisse an Dritte
i. Erst wenn das Partnerunternehmen ausdrücklich erklärt hat, seinerseits die Fortentwicklung
und Auswertung des Arbeitsergebnisses nicht vorzunehmen und/oder die Mitwirkenden mit
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dem Partnerunternehmen keine Vereinbarung abschließend treffen konnten, können die Teilnehmenden das Arbeitsergebnis zur Fortentwicklung und/oder Auswertung einem Dritten Unternehmen anbieten.
ii. Hierzu bedarf es der Zustimmung aller mitwirkenden Teilnehmer.
iii. Sollten das Arbeitsergebnis unmittelbar oder mittelbar aufgrund vertraulicher Informationen
des Partnerunternehmens erarbeitet worden sein, gilt Folgendes: Die Nutzung dieser Arbeitsergebnisse durch den Teilnehmer im Zusammenhang mit einem direkten Konkurrenten oder
einem Zulieferer des Konkurrenten, der nicht zugleich Zulieferer des Partnerunternehmens ist,
wird, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Partnerunternehmens, untersagt.

13. Haftung, Störung des Betriebs, Aufsichtspflicht, Ausschluss von Ansprüchen
(1) Campus Founders haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der
Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Campus
Founders, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die
Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
(2) Campus Founders haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland, Pandemien, Terrorakte, behördliche Anordnungen zum Katstrophen- oder Gesundheitsschutz oder zur Terrorabwehr etc.) eintreten.
(3) Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Campus Founders, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Hat der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der
Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens,
in welchem Umfang Campus Founders und der Teilnehmer den Schaden zu tragen haben. Der Teilnehmer, dessen gesetzlicher Vertreter und etwaige Erfüllungsgehilfen haften gesamtschuldnerisch.
(5) Für mitgebrachte Wertgegenstände wie Schmuck, Armbanduhren, Geldbörsen, Mobiltelefone etc.
übernimmt Campus Founders keine Haftung.
(6) Campus Founders trifft keine gesetzliche oder vertragliche Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit
Aktivitäten des Teilnehmers außerhalb des Formats. Dies gilt insbesondere für die An- und Abreise des
Teilnehmers. Eine etwaige Aufsichtspflicht beginnt erst mit Eintreffen des Teilnehmers am Ort des Formats und endet mit der Abfahrt.

14. Gesundheits-, Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen
(1) Bei den Formaten handelt es sich regelmäßig um Gruppenveranstaltungen, bei denen zur Verhinderung und Vermeidung einer Ausbreitung von Infektionskrankheiten gegebenenfalls besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind. Campus Founders wird bezüglich der Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen und spezieller Maßnahmen mittels eines Informationsblatts vor Ort hinweisen und die
Teilnehmer aufklären und anweisen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
(2) Die Teilnehmer und Campus Founders verpflichten sich ausdrücklich, die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes sowie etwaige landesrechtliche Maßnahmen einzuhalten.
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(3) Wenn der Teilnehmer während des Formats medizinisch unvermeidliche Medikamente benötigt und
diese nicht vor oder nach der Teilnahme am Format selbstständig eingenommen werden können, so
werden der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter dies Campus Founders vorab mitteilen. Gleiches gilt hinsichtlich Allergien und Unverträglichkeiten.

15. Rücktritt, Kündigung und Widerruf
(1) Soweit nicht anderweitig vereinbart, kann der Teilnehmer von dem Vertrag über die Teilnahme an
dem Format zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Auf Wunsch des Teilnehmers wird der
Eingang der Rücktrittserklärung von den Campus Founders bestätigt.
(2) Soweit in der Leistungsbeschreibung des konkreten Formats aufgeführte Teilnahmekosten anfallen,
gilt im Falle eines Rücktritts Folgendes:
(3) Bei Erklärung des Rücktritts
– bis zu 21 Tage vor Beginn des Formats hat der Teilnehmer 30 % des Entgelts zu leisten.
– bis zu 15 Tage vor Beginn des Formats hat der Teilnehmer 50 % des Entgelts zu leisten.
– bis zu 7 Tage vor Beginn des Formats hat der Teilnehmer 75 % des Entgelts zu leisten.
(4) Bei einem Rücktritt, der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, werden 90 % des Entgelts erhoben.
(5) Von dieser Regelung kann in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Format sowie aus Kulanz
abgewichen werden. Es steht dem Teilnehmer frei, nachzuweisen, dass bei Campus Founders durch
den Rücktritt tatsächlich weniger Kosten verursacht wurden. In diesem Fall sind lediglich die tatsächlich
angefallenen Kosten vom Teilnehmer zu erstatten.
(6) Das Recht der Campus Founders und des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Campus Founders ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn
a) der Teilnehmer mit der Zahlung der für das jeweilige Format fälligen Teilnahmekosten in
Verzug ist und trotz schriftlicher Fristsetzung und einer Androhung einer möglichen Kündigung durch Campus Founders innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nicht bezahlt
oder
b) das Verhalten des Teilnehmers den ordnungsgemäßen Formatablauf oder im Falle der Teilnahme an einer Formatreihe die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Campus Founders,
ihren Mitarbeitern, den Dozenten oder den anderen Teilnehmern, trotz Abmahnung und
Fristsetzung erheblich stört. § 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung.
c) die in der Leistungsbeschreibung des Formats festgelegte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahme an einem Ersatzformat
ermöglicht. Sofern die Teilnahme an einem Ersatzformat nicht möglich oder ausdrücklich
nicht gewünscht ist, erfolgt eine Erstattung des Entgelts für die Teilnahme.

16. Preise, Zahlungsarten, Fälligkeit
(1) Alle in der Leistungsbeschreibung der Formate angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro. Sie
enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.
(2) Die Zahlung des Entgelts erfolgt grundsätzlich auf Rechnung.
(3) Mit Abschluss des Vertrages erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Formats ergebenden Teilnahmekosten. Der Rechnungsbetrag ist auf das
in der Rechnung benannte Konto der Campus Founders zu überweisen.
(4) Abweichend davon ist die Rechnung mit Zugang beim Teilnehmer sofort fällig, sofern der Vertrag
über die Teilnahme an dem jeweiligen Format innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des Formats erfolgt.
Auf die Kostenfolgen eines Rücktritts wird explizit hingewiesen.
(5) Eine etwaige Zahlungspflicht des Teilnehmers wird, soweit in der Beschreibung für das jeweilige
Format nichts anderes geregelt ist, nicht dadurch berührt, dass dieser an dem Format nicht teilnimmt,
es sei denn, Campus Founders hat durch vertragswidriges Verhalten die Nichtteilnahme veranlasst.
(6) Eine fristgerechte Zahlung etwaiger für das Format anfallender Teilnahmekosten ist Voraussetzung
für die Teilnahme an dem Format. Campus Founders ist daher nicht verpflichtet, dem Teilnehmer die
Teilnahme an dem Format zu gestatten, sofern sich dieser mit der Zahlung von mindestens 50 % der
zu zahlenden Teilnahmekosten in Zahlungsverzug befindet.

17. Geheimhaltung
(1) Der Teilnehmer verpflichten sich, sämtliche ihm/ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen
als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Campus Founders oder dem ggfs. am Format beteiligten
Unternehmenspartner erkennbar sind und von diesem als „streng vertraulich“ gekennzeichnet wurden
(nachfolgend insg. als Informationen bezeichnet), unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht
zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Hierzu gehören insbesondere technische wie nicht technische Informationen, Daten, Ideen, Erfindungen, Geschäftsgeheimnisse und/oder Know-how sowie sonstige Informationen, die als vertraulich
gekennzeichnet oder als solche erkennbar sind.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle angemessenen Vorkehrungen zum Vertraulichkeitsschutz der
Informationen zu treffen. Unterlagen bzw. Schriftstücke, welche Informationen enthalten oder Kopien
oder Aufzeichnungen hiervon sind auf Anforderung unverzüglich an Campus Founders oder das ggfs.
beteiligte Partnerunternehmen zurückzugeben. Jedes Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
(3) Die Geheimhaltungspflicht findet keine Anwendung auf Informationen,
• die im Zeitpunkt der Offenbarung bereits offenkundig waren oder danach öffentlich bekannt werden, ohne dass eine Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen hierfür
mitursächlich ist,
• sich bereits vor der Offenbarung in rechtmäßigem Besitz des Teilnehmers befanden,
• von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht offenbart werden, oder
• die aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder einer anderen behördlichen oder gesetzlichen Anordnung hin offenbart werden müssen. Die Beweislast für das Vorliegen einer
der vorstehenden Ausnahmen trägt der Teilnehmer.
(4) Verstößt der Teilnehmer gegen das Gebot zur Geheimhaltung, ist er für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet. Campus Founders setzt die Vertragsstrafe nach Billigkeitsgesichtspunkten fest. Im Streitfall kann die Höhe der festgesetzten Vertragsstrafe
auf ihre Angemessenheit vor dem zuständigen Gericht überprüft werden.

18. Datenschutz und Datenverarbeitung
(1) Erhält der Teilnehmer bei der Erbringung der Vertragsleistungen Zugang zu personenbezogenen
Daten, wird er die geltenden Datenschutzvorschriften beachten, insbesondere personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme am Format verarbeiten.
(2) Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Daten der individuellen Präsenzzeiten (Teilnahme oder Nichtteilnahme an Veranstaltungen, Einloggen und Verweildauer in Onlinetools) zur Verbesserung des Services gespeichert und ausgewertet werden dürfen. Hierzu werden
der Name, die Postleitzahl sowie die Zugangsdaten (Name, Mail, Logindaten) der Teilnehmer erfasst
und zur Bemessung der Conversion Rate und der Erfolgsmessung von Formaten anonymisiert ausgewertet.

19. Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand, Online-Streitbeilegung
(1) Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer und Campus Founders gilt deutsches
Recht.
(2) Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Campus Founders ausschließlich der Sitz der Campus Founders in Heilbronn.
(3) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass
Campus Founders an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle
nicht teilnimmt.
Heilbronn, den 01.10.2020

ANLAGE 1 / RESIDENCY MEMBERSHIP – LEISTUNGEN UND PREISE

 

Version 01

Gültig ab 01.05.2023

 

§ 1 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

 

Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der CF Ventures sind die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, Workshop-Flächen sowie Aufbau und Pflege einer Startup-freundlichen Community im Campus Lab am Standort Bildungscampus 1, 74076 Heilbronn (nachfolgend „Campus Lab“).

 

Das Angebot umfasst die zeitlich befristete entgeltliche Nutzungsmöglichkeit von Gemeinschaftsflächen und Arbeitsplätzen, einschließlich Internetzugang (WLAN), die Bereitstellung von Besprechungs- und Konferenzräumen, virtuelle Büros, Schließfächer im Rahmen der angebotenen Arbeitsplatztarife und der damit verbundenen Dienstleistungen und Büroinfrastruktur. Die Räumlichkeiten werden nicht zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt.

 

Je nach gewähltem / angebotenem Leistungspaket ist die Nutzungsmöglichkeit auf die hier im Folgenden näher bestimmte Art und / oder Nutzungszeit beschränkt. Bei Leistungspaketen mit flexiblen Arbeitsplätzen kann keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden. Die Leistungsangebote, Preise und Konditionen finden Sie in der jeweils gültigen Preis- und Leistungsliste auf campusfounders.de.

Day Pass: Der Tagespass berechtigt das Campus Lab während der Öffnungszeiten zu nutzen. Freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy. Tagestickets sind von Umbuchung und Stornierung ausgeschlossen. Tagestickets sind personalisiert und können nicht auf andere Personen übertragen werden.

Flex Desk: Dem Member wird nach billigem Ermessen einen verfügbaren Desk zugewiesen. Der Arbeitsplatz muss am Ende jedes Nutzungstages vom Member komplett geräumt werden („Clean Desk“ Policy)

Fix Desk: Strom ist an jedem Arbeitsplatz verfügbar.

Private Office: Die Arbeitsplätze sind mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch und hochwertigem Drehstuhl ausgestattet. Die Personenangabe der Private Offices beschreibt die maximale Anzahl inkludierter Residency Member. Nicht genutzte Teammitgliedschaften verfallen und können nicht auf Folgemonate übertragen sowie nicht auf mehrere (Teilzeit) Personen aufteilt werden. Jede weitere Person, die über die definierte Personenanzahl des jeweiligen Office hinaus arbeitet, muss zusätzlich eine Residency Membership buchen.

Büroadresse: Bei der Buchung einer Büroadresse (virtuelles Büro) wird der Kunde mindestens 3 Tage nach dem Posteingang per E-Mail benachrichtigt. Der Kunde verpflichtet sich vorbehaltlich anderer Vereinbarung für die Abholung seiner Post innerhalb von 7 Tagen Sorge zu tragen. Nach Beendigung dieses Leistungsangebot verpflichtet sich der Member dafür Sorge zu tragen, dass die Büroadresse nicht mehr aktiv bei Dritten hinterlegt, ist bzw. mittels Nachsendeantrag umgeleitet wird.

§ 2 SONSTIGES

 

Für die Nutzung des Campus Lab gilt die Hausordnung der CF Ventures in der jeweils gültigen Fassung. Diese ist am Eingang des Campus Lab sowie auf der Campus Founders-Website einsehbar.

 

Weitere Basisleistungen wie Strom, Heizung, Basis-Reinigung des Arbeitsplatzes bzw. Offices sind in den Residency Membership Kosten inkludiert. CF Ventures schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie und/oder anderer arbeitsrechtlicher den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.

 

Im gesamten Campus Lab ist high-performance WLAN als offenes Netz verfügbar. Individuelle, geschlossene Netzwerke können kostenpflichtig eingerichtet werden. Eigene Netzwerke dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch die CF Ventures installiert werden.

 

CF Ventures ist berechtigt, das Campus Lab gesamt oder in Teilbereichen für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Member für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die Zeit und Dauer der Sperrung wird möglichst mindestens 3 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

 

ANLAGE 2 / RESIDENCY MEMBERSHIP – GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Version 01

Gültig ab 01.05.2023

 

§ 1 ALLGEMEINES

 

Die nachfolgenden Residency Membership Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der CF Ventures GmbH, (nachfolgend „CF Ventures“) die diese gegenüber ihren Kunden*innen bzw. Nutzer*innen (nachfolgend „Member“) für die Bereitstellung einer kostenpflichtigen Nutzung von Räumlichkeiten, Infrastruktur und Ressourcen erbringt.

 

Zwischen den Parteien besteht kein Miet- oder Pachtverhältnis.

 

Geschäftsbedingungen der Member, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den CF Ventures keine Geltung.

 

§ 2 MEMBERSHIP

 

Für die Residency Membership wird jeweils der Primary Contact aus dem Vertrag als Member hinterlegt. Dieser fungiert als Administrator und kann Leistungen hinzubuchen und stornieren, sowie weitere Member benennen.

 

Der Primary Contact ist verpflichtet, die ihn nach diesem Vertrag und dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treffenden nutzungsbezogenen Verpflichtungen den von ihm benannten Membern aufzuerlegen.

 

Eine Residency Membership wird immer konkret einzelnen Personen zugeordnet. Nur die offiziell benannte Person ist als Member im Rahmen der gebuchten Leistungen zur Nutzung der Räumlichkeiten, Infrastruktur und Ressourcen berechtigt.

 

Eine Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Arbeitsplätze, Büros, des Inventars, der personalisierten Campus Card sowie Berechtigungen, die über die App erteilt wurden, dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Abweichende Regelungen müssen individuell vereinbart werden und bedürfen der Textform.

 

Die Anzahl der Member-Personen ist variabel. Eine Begrenzung der Anzahl liegt im Ermessen der CF Ventures. Sofern aus wesentlichen Gründen der Austausch einer Member-Person für ein Member notwendig erscheint, kann dies nach Absprache mit den CF Ventures während der Vertragslaufzeit geschehen. Die Entscheidung über den Austausch steht im Ermessen von CF Ventures.

 

CF Venture behält sich vor einzelne Member abzulehnen, wenn diese sich nicht an die vereinbarten nutzungsbezogenen Verpflichtungen und den Code of Conduct hält.

 

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS

 

Der Vertragsbeginn und Leistungen sind im Vertrag sowie den zugehörigen Anhängen definiert, welcher von beiden Parteien unterzeichnet wird.

 

Es besteht kein Anspruch der Member auf Abschluss eines Vertrages. Es steht der CF Ventures frei, jedes Angebot zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

Mit Vertragsabschluss sichert der Primary Contact zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Dieser verpflichtet sich, die Änderung von persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

 

Der Member ist jederzeit berechtigt, weitere Memberships hinzuzubuchen. Die Leistungen und Preise der jeweiligen Membership bestimmten sich nach den im Zeitpunkt der Hinzubuchung geltenden Bedingungen. Die Hinzubuchung einer Membership steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.

 

CF Ventures ist berechtigt, den Namen des Members sowie Logos und Markenzeichen des Members auf der Homepage, in Werbebroschüren, in Social Media Kanälen und jeder sonstigen Werbung zu verwenden.

§ 4 PFLICHTEN DER MEMBER

 

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen:

Der Member ist verpflichtet aktuelle Kontaktdaten und weitere vertragsrelevante Daten zur Verfügung zu stellen. Der Member erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Campus Founders entweder schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail zugestellt werden können.

 

Die Member haben die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

 

Die Arbeitsplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den Zweck der Büronutzung verwendet werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der schriftlichen Zustimmung der CF Ventures. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die CF Ventures zur fristlosen Kündigung.

 

Die Residency Membership berechtigt generell das Campus Lab 24/7 zu nutzen, jedoch nicht an gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen 24.12. und 06.01.). Die Nutzung von DayPasses ist nur während der allgemeinen Öffnungszeiten ((Mo.–Fr. von 9:00 – 18:00 Uhr möglich. Die allgemeinen Öffnungszeiten werden vor Ort durch Aushang, sowie auf der Campus Founders-Website bekannt gegeben. Campus Founders behält sich eine Änderung der Öffnungszeiten vor. Eine Nutzung des Campus Lab außerhalb der allg. Öffnungszeiten wird entsprechend der gebuchten Leistungspakte eingeräumt.

 

Der Zugang insbesondere außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten ist nur mit der personalisierten Campus Card möglich. Der Verlust der Campus Card ist unverzüglich per E-Mail zu melden. Die Member haben die ihm/ihr überlassenen KeyCards vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Die Campus Card darf Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit dem CF Ventures vereinbart ist. Schuldhafter Zahlungsverzug des Members berechtigt die CF Ventures zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Member müssen bei Verlust für Ersatz und Sperrung der Campus Card vollumfänglich aufkommen (einmalige Gebühr von pauschal 25€ netto pro Campus Card).

 

Personen, die nicht Member sind, müssen an der Rezeption als Gäste angemeldet werden.

 

§ 5 VERHALTENSREGELN

 

Die Member haben auf die anderen Member Rücksicht zu nehmen und Störungen oder Belästigungen jeglicher Art zu unterlassen.

 

Die Nutzung des Campus lab ist ausschließlich zu gesetzlich zulässigen Zwecken erlaubt.

 

Member haben die Büros sowie das darin befindliche Inventar, hierzu zählen insbesondere Mobiliar und technische Einrichtungen, pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen haben die Member der CF Ventures (am Welcome Desk oder unter residency@campusfounders.de) unverzüglich anzuzeigen.

 

Im eigenen Interesse habe die Member mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen.

 

Das Abwerben ist in den Räumlichkeiten des Campus Lab untersagt. „Abwerben“ umfasst jegliches unlautere Verhalten, welches zum Ziel hat, laufende Vertragsbeziehungen zwischen Campus Founders und den Vertragspartnern, insbesondere durch aktives Ansprechen, die Überrumpelung oder übertriebenes Anlocken sowie anderweitiges, von § 4 UWG umfasstes Verhalten, zu stören und / oder zu beenden.

 

Die Veröffentlichung von vertraulichen und / oder durch Schutzrechte geschützten Informationen über die Projekte im Campus Lab ist untersagt. Davon sind insbesondere technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Forschung, Produktpläne, Zeichnungen, oder andere Informationen über die Produkte oder Dienstleistungen und Märkte einer offenlegenden Partei umfasst. „Schutzrechte“ umfasst nachfolgend sämtliche Rechte, welche für geistige und gewerbliche Leistungen, die dem Sonderrechtsschutz zugänglich sind, von dem jeweiligen Inhaber der Rechte angemeldet werden. „Schutzrechte“ umfasst vorliegend darüber hinaus auch das Urheberrecht und den ergänzende wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz.

 

Das Bemalen oder Bekleben des Campus Lab mit Werbemitteln und anderen Schriften und Zeichen sowie das Aufstellen / Auslegen / Aufhängen etc. von Werbemitteln und ähnlichem (auch Umfragen, Informationen, etc.) jeglicher Art ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch CF Ventures untersagt.

 

§ 6 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

 

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und beziehen sich auf die im gewählten Membership-Tarif enthaltenen Leistungen. Darüberhinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Hier gelten die separat angegebenen Tarife / Preise auf campusfounders.de

 

Die Beiträge sind mit befreiender Wirkung auf das folgende Konto der Campus Founders Ventures GmbH zu bezahlen:

Kreissparkasse Heilbronn

IBAN: DE48 6205 0000 0000 6136 62

BIC: HEISDE66XXX

 

Die Rechnungstellung für die gebuchten Leistungen erfolgt im Voraus für den kommenden Monat der Nutzung. Dieser erfolgt im Allgemeinen automatisiert im Online-Versand, kann im Einzelfall auch per E-Mail zugestellt werden. Eine postalische Zustellung erfolgt nicht.

 

Zahlungsfrist sind 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung.

 

Rechnungen können auch automatisiert per Kreditcard bezahlt werden. Alternativ erfolgt eine Rechnungstellung mit Aufforderung einer Banküberweisung.

 

Befindet sich ein Member in Zahlungsverzug, behält CF Ventures sich das Recht vor, dem Member Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Member schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Befindet sich das Member mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist CF Ventures berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist CF Ventures berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

 

§ 7 DATENSCHUTZ

 

Die CF Ventures verarbeitet die Daten der Member gemäß den aktuellen Bestimmungen der Datenschutzverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie etwaig in Betracht kommenden Landes-Datenschutzgesetzen. Über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung werden die Member im beigefügten Datenschutzinformationsdokument (siehe Anlage) gesondert informiert.

 

Die Member erklären ihr Einverständnis, dass ihre für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden.

 

§ 8 KÜNDIGUNGEN UND BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

 

Die Möglichkeit der Kündigung einer Membership bemisst sich nach den folgenden Regelungen:

Grundsätzlich ist die Kündigung einer Membership erst nach einer Laufzeit von 12 Wochen möglich. Die Kündigungsfrist beträgt generell einen Monat zum Monatsende. Für die Nutzung eines Private Offices beträgt die Kündigungsfrist für Startups einen Monat, für Ecosystem Partner drei Monate zum Monatsende.

 

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die schriftliche Kündigung kann per E-Mail an residency.membership@campusfounders.de erfolgen.

 

Die CF Ventures kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der/die Member mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät, seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt oder den Hausfrieden so nachhaltig stört, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit den Member wegfällt (Änderung oder Auflösung des Geschäftsbetriebes des Members).

 

Darüber hinaus ist der/die Nutzer*in verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten Private Offices / FixDesks besenrein zu übergeben. Sämtliche von ihm eingebrachten Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe bestandene Zustand ist wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Wänden oder Inventar wird die CF Ventures auf Kosten des Members zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen.

 

Mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit sperrt die CF Ventures die Zutrittsberechtigung in Verbindung mit der Campus Card. Der Member hat bei Bedarf selbstständig weitere Schritte zur Beendigung entsprechend der Nutzungsbedingungen der Campus Card durchzuführen.

 

Gibt der/die Member den Arbeitsplatz nicht bei Vertragsende heraus, haftet er gegenüber der CF Ventures für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

 

§ 9 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

 

Die CF Ventures darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit den Member, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Members und keiner Fristsetzung. Der/die Member ist verpflichtet, seinen/ihren Arbeitsplatz für diesen Fall zugänglich zu halten. Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der/die Membern das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

Die CF Ventures stellt dem Member Einrichtung und technische Gegenstände (z.B. Flatscreens, Projektoren) sowie sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem/der dafür verantwortlichen Member berechnet.

 

CF Ventures ist berechtigt, das Campus Lab gesamt oder in Teilbereichen für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Member für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die Zeit und Dauer der Sperrung wird möglichst mindestens 3 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

 

§10 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

 

Der/die Member hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er/sie hat zur Kenntnis genommen, dass die Arbeitsplätze teilweise in einem Großraumbüro befinden und die Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind (Ausnahme: die Private Offices). Er/sie verzichtet wegen des ihm/ihr bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der/die Member erkennt an, dass sich der jeweils von ihm/ihr genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

 

In allen Fällen, in denen CF Ventures im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet der die CF Ventures nur, soweit ihr, seinen Team-Mitgliedern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der CF Ventures fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

 

Die Member haften für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch sie, ihre Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung der Member in die Räumlichkeiten gelangten, verursacht werden. Die Member sind verpflichtet für die Zeit ihres Aufenthalts eine gültige Haftpflichtversicherung vorzuweisen die für Schäden am Gebäude, an der Einrichtung oder an Menschen aufkommt, die die Nutzer*innen selbst oder die auf Veranlassung der Nutzer*innen in den die Räumlichkeiten gelangte Dritter verschuldet wurden.

 

Mitgebrachte Gegenstände, Unterlagen oder Daten sind durch die CF Ventures nicht gegen bspw. Feuer, Wasser, Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus versichert. Die CF Ventures haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Team Members oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Campus Founders oder CF Ventures zurückzuführen ist. Die CF Ventures empfiehlt den Abschluss entsprechender Versicherungen (z.B. Geschäftsinhaltsversicherung / Elektronikversicherung).

 

Die CF Ventures übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den/die Nutzer*in. Der/die Member ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur CF Ventures unterbleiben. Sofern die CF Ventures von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, hat sie das Recht das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Member die CF Ventures von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Member ersetzt der CF Ventures die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die CF Ventures von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

 

§11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Die CF Ventures behält es sich vor, diese Residency Membership Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Die CF Ventures wird die Member über Änderungen der Residency Membership Geschäftsbedingungen rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 2 Wochen nach Benachrichtigung gelten die geänderten Residency Membership Geschäftsbedingungen als vom Member angenommen.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Der Gerichtsstand ist der Sitz der CF Ventures, Heilbronn.

 

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

 

ANLAGE 3 / RESIDENCY MEMBERSHIP- BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES NETZWERKES (WLAN UND LAN) UND DES INTERNETS IM CAMPUS LAB

 

Version 01

Gültig ab 01.05.2023

 

§1 GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN

 

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des WLAN- / LAN- Zugangs im Campus Lab.

 

§2 UNSERE LEISTUNGEN

 

Wir stellen Ihnen im Campus Lab einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN- / LAN-Zugangs („Hotspot“) zur Nutzung zur Verfügung. Der Dienst ist in den monatlichen Gebühren der Residency Membership enthalten, es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.

 

Trotz sorgfältiger Einrichtung und Wartung unserer Systeme, können wir nicht gewährleisten, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.

 

Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten mit kurzfristiger Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.

 

Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port- Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.

 

§3 ZUGANG UND NUTZUNG

 

Wir bieten unser Campus Lab-WLAN /-LAN nur für Mitglieder des Campus Labs und ihre Gäste an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN / LAN.

 

Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren. Dies geschieht mit dem Abschluss des Mitgliedsvertrages und der Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Nutzungsbedingungen.

 

Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen. Diese finden Sie auf unserer Webseite www.campusfounders.de zum Download.

 

§ 4 IHRE PFLICHTEN ALS NUTZER

 

Sie sind verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von Ihnen zu ihrer Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.

 

Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten. Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.

 

§5 VERBOTENE HANDLUNGEN

 

Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen.

Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;

 

die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;

 

die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;

 

 

die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten; Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Dienstanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:

 

die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;

 

das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Dienstanbieters;

 

die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Dienstanbieters

 

die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;

 

die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;

 

die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);

 

die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke; Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.

 

§ 6 SPERRUNG VON ZUGÄNGEN

 

Wir können den Zugang von Nutzern zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.

 

§7 HAFTUNGSFREISTELLUNG

 

Residency Member sind als Nutzer für alle ihre Handlungen, die sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über unseren Hotspot vornehmen, selbst verantwortlich.

 

Residency Member stellen die CF Ventures von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.

 

Residency Member sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Zi. 7 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

 

§ 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

 

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die CF Ventures nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden bei Personenschäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Member regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der CF Ventures auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der CF Ventures.

 

§ 9 DATENSCHUTZ

 

Um die Leistungen des Hotspots für Sie zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner werden wir ggf. Protokolldaten („Log les“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar Ihrer Person zugeordnet werden.

 

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Der Gerichtsstand ist der Sitz der CF Ventures, Heilbronn.

 

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

ANLAGE 4 / RESIDENCY MEMBERSHIP – VERHALTENSKODEX FÜR DAS CAMPUS LAB

 

Version 01

Gültig ab 01.05.2023

 

Unser Campus Lab auf dem Bildungscampus ist das physische Zuhause für unsere Community, ein Gravitationszentrum für Unternehmertum und Co-Innovation. Hier bringen wir unsere Community persönlich zusammen, um dich auf deinem unternehmerischen Weg zu begleiten, zu inspirieren, zu informieren, zu stärken und zu vernetzen.

 

In erster Linie ist unser Campus Lab eine sichere, vertrauenswürdige und respektvolle Umgebung für alle. Um diesen Standard aufrechtzuerhalten, halten wir uns alle an den folgenden Verhaltenskodex für die Interaktion innerhalb des Campus Labs.

 

Gebote:

Konzentriere dich auf deine Projekte, Aufgaben oder Ideen. Das Campus Lab ist die Basis, um diese Ideen auszubauen und wachsen zu lassen, nicht um sich auf Prüfungen oder Ähnliches vorzubereiten.

Sei ehrlicht. Wenn etwas beschädigt oder zerstört wird, sind wir ehrlich und lassen es das Team direkt wissen.

Wir räumen Arbeitsbereiche und Materialien nach der Benutzung auf. Wir bringen alle Möbel und Materialien wieder dorthin zurück, wo wir sie vorgefunden haben, und tragen gemeinsam dazu bei, die Arbeitsbereiche in Ordnung zu halten.

Hilf mit, die Küche sauber zu halten. Jeder ist dafür verantwortlich, hinter sich aufzuräumen. Dazu gehört, dass man das schmutzige Geschirr in den Geschirrspüler stellt, den Müll wegwirft und leere Flaschen an ihren Platz stellt. Wenn die Oberflächen der Theke schmutzig werden, reinigen wir sie.

Respektiere private Räume des Campus Founders Teams, wie Kühlschränke, Schränke oder Büros.

Schalte das Licht aus und schließe Fenster und Türen ab, iwenn du die letzte Person in diesem Raum bist.

Fühle dich verantwortlich und erinnere andere an diesen Verhaltenskodex , wenn sie sich nicht angemessen verhalten..

 

Verbote:

Flugblätter zu verteilen oder Plakate aufzuhängen, ohne vorher die Erlaubnis des Community Managers einzuholen.

Essen außerhalb der Community-küche zu verzehren. Hilf uns, unseren Raum sauber zu halten, indem du nur in der Küche isst.

Lebensmittel länger als einen Tag im Kühlschrank aufbewahren.

Getränke in Bechern ohne Deckel im offenen Campus Lab zu konsumieren. Das gilt auch für Kaffee!

 

Bitte wende dich an jemanden vom Community Team, wenn etwas leer ist oder fehlt, oder wenn du jemanden bemerkst, der gegen diese Richtlinien verstößt. Schwerwiegende Verstöße gegen den Verhaltenskodex können zum Ausschluss aus dem Campus Lab und möglicherweise auch aus anderen Angeboten von Campus Founders führen.